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Registrierungspflicht im Verpackungsregister

Mit der Novelle des Verpackungsgesetzes gelten ab dem 1. Juli 2022 neue Pflichten.

Mit der Novelle des Verpackungsgesetzes gelten ab dem 1. Juli 2022 neue Pflichten:
Egal, welche Verpackung ein Unternehmen mit seinen Waren in Verkehr bringt, es muss sich bis zu diesem Zeitpunkt im Verpackungsregister LUCID registrieren!

Wichtig: Neu ist, dass z.B. alle Transportverpackungen registrierungspflichtig sind – also z.B. auch BigBags, die bislang im Katalog der registrierungspflichtigen Verpackungen ausgeschlossen waren.
Der bislang gültige Katalog der registrierungspflichtigen Verpackungen wird derzeit überarbeitet.
Neu ist ebenfalls, dass Serviceverpackungen (z.B. aus dem Bereich Hofladen) registrierungspflichtig sind.

Die Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID (www.verpackungsregister.org) ist die Voraussetzung dafür, dass Waren in Verkehr gebracht werden können und dürfen.

Bitte prüfen Sie Ihre bisherige Anmeldung im Verpackungsregister auf Vollständigkeit unter den neuen gesetzlichen Vorschriften oder melden sich dort neu an.

Die Anleitung zur Neuregistrierung oder Anpassung der bestehenden Registrierung finden Sie auf der Webseite www.verpackungsregister.org)

Bitte prüfen Sie auch die hinterlegten E-Mailadressen auf Gültigkeit und nutzen ggf. die Funktion zum Hinterlegen einer Wiederherstellungsmail für eine u.U. notwendige Login-Übertragung.

Landesmaschinenring Brandenburg-Berlin e.V.

Platz der Einheit 5
12529 Rotberg

Telefon: 030 63 4170 66
Fax: 030 63 41 70 68
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