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Güterbeförderung in der Land- oder Forstwirtschaft

Ausnahmen bei Güterkraftverkehrsgesetz, Maut, Fahrpersonalrecht und Kfz-Steuer kompakt zusammengefasst.

Neues Merkblatt zur Güterbeförderung in der Land- oder Forstwirtschaft

Ausnahmen bei Güterkraftverkehrsgesetz, Maut, Fahrpersonalrecht und Kfz-Steuer kompakt zusammengefasst.
 
Oldenburg – Zur Güterbeförderung in der Land- und Forstwirtschaft hat die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr und dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) ein Merkblatt herausgegeben.
 
Das Dokument enthält kurz und knapp Hinweise zu Ausnahmen, die die Land- und Forstwirtschaft im Güterkraftverkehrsgesetz, bei der Maut, im Fahrpersonalrecht und bei der Kraftfahrzeugsteuer betreffen. Auch liefert das Merkblatt wichtige Informationen zu den Fahrzeugbauarten, den Führerscheinen in der Land- und Forstwirtschaft und zur Berufskraftfahrerqualifikation.
 
Das Merkblatt richtet sich an Land- und Forstwirt*innen, Maschinenringe, Lohnunternehmen, aber auch an Kontrollierende der Polizei und des BAG. Für diese Zielgruppen empfiehlt sich, die Inhalte des Merkblatts zu kennen und das Merkblatt für alle relevanten Fragen im Straßenverkehr griffbereit bei sich zu haben.
 
Verfasser des Merkblatts ist LWK-Verkehrsexperte Martin Vaupel. Unterstützt haben ihn dabei der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung, der Bundesverband Lohnunternehmen, der Bundesverband der Maschinenringe und der Deutsche Bauernverband.
 
Das Merkblatt kann kostenlos auf der Website der LWK heruntergeladen werden.
 
Kontakt:
Wolfgang Ehrecke (Pressesprecher)

Landesmaschinenring Brandenburg-Berlin e.V.

Platz der Einheit 5
12529 Rotberg

Telefon: 030 63 4170 66
Fax: 030 63 41 70 68
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